Stand: Februar 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der ObjektPartner Facility Services GbR, nachfolgend „ObjektPartner“, gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Hausverwaltungen im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ObjektPartner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen und schriftliche Verträge haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) ObjektPartner erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
• Objektbetreuung / Hausmeisterservice
• Unterhalts- und Treppenhausreinigung
• Winterdienst und Verkehrssicherung
• Pflege von Außenanlagen
• Büro- und Objektkoordination
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
(3) ObjektPartner schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder optischen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ObjektPartner alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
(2) Der Auftraggeber hat ObjektPartner auf besondere Risiken, Gefahrenquellen oder objektspezifische Besonderheiten hinzuweisen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von ObjektPartner.
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist ObjektPartner berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.
(4) ObjektPartner ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse können mit der vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei:
• Zahlungsverzug
• wiederholten Pflichtverletzungen
• Vertrauensverlust
(1) ObjektPartner haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ObjektPartner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) ObjektPartner übernimmt den Winterdienst ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiten und Flächen.
(2) Eine dauerhafte oder vollständige Eis- und Schneefreiheit kann aufgrund witterungsbedingter Einflüsse nicht garantiert werden.(3) ObjektPartner haftet nicht für Schäden, die außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten oder durch außergewöhnliche Wetterlagen entstehen.
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen.
(2) ObjektPartner ist zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können weitergehende Rechte geltend gemacht werden.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf
https://www.objektpartner24.de/datenschutz
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der ObjektPartner Facility Services GbR, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.